RatgeberBauschäden
Schimmel nach Wasserschaden: Was jetzt zu tun ist
Thomas Rosenberg
Nach einem Rohrbruch oder einer Überschwemmung bleibt oft Feuchte im Gebäude zurück, und mit ihr das Risiko für Schimmel. Wer schon Flecken sieht oder einen muffigen Geruch bemerkt, fragt sich, womit er anfangen soll. Dieser Beitrag erklärt, warum die Reihenfolge der Schritte wichtiger ist als Eile um jeden Preis, was Sie dokumentieren und melden sollten und wann ein Fachbetrieb oder ein Sachverständiger gebraucht wird.
Warum entsteht nach einem Wasserschaden Schimmel?
Schimmel braucht Feuchte. Nach einem Wasserschaden sitzt sie häufig tief in Estrich, Wänden und Dämmstoffen, auch wenn die Oberfläche längst trocken wirkt. Wird die Trocknung zu früh beendet, steigt das Risiko für Folgeschäden. Die Verbraucherzentrale NRW weist im Zusammenhang mit Hochwasser darauf hin, dass Schimmel bereits nach wenigen Tagen entstehen kann.
Kehrt Schimmel nach einer Reinigung zurück, liegt es in der Regel an einer Feuchtequelle, die weiter besteht. Das Umweltbundesamt nennt als Ursachen erhöhter Feuchte allgemein Baumängel, Wasserschäden und das Nutzerverhalten. Falsches Heizen und Lüften ist demnach oft nicht allein der Grund.
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Die Schritte bauen aufeinander auf. Wer etwa Schimmel bekämpft, bevor die Feuchtequelle behoben ist, arbeitet gegen ein Problem, das gleich wieder entsteht.
| Schritt | Was ansteht |
|---|---|
| 1 | Quelle stoppen, Wasser abstellen oder eingedrungenes Wasser abpumpen lassen |
| 2 | Schaden mit Fotos und kurzem Protokoll festhalten |
| 3 | Schaden melden (Mieter an den Vermieter, Eigentümer an die Versicherung) |
| 4 | Ursache klären und beseitigen |
| 5 | Sichtbaren Schimmel entfernen lassen, danach technisch trocknen |
| 6 | Bei größerem oder unklarem Schaden einen Sachverständigen einbinden |
Erst sichern, dann dokumentieren
Bei einem Leitungsschaden stellen Sie zuerst das Wasser ab. Steht ein Keller unter Wasser, ist auf Strom und andere Gefahren zu achten, und die Elektroinstallation sollte erst nach einer Prüfung durch einen Fachbetrieb wieder genutzt werden.
Danach halten Sie den Zustand fest, möglichst bevor Sie aufräumen. Fotos genügen als Grundlage, dazu ein kurzes Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Besonderheiten. Eine Liste beschädigter Gegenstände hilft später bei der Abstimmung.
Schaden melden
Mieter melden den Schaden sofort und am besten schriftlich an Vermieter oder Hausverwaltung. Eigentümer informieren ihre Versicherung zeitnah. Wie schnell genau, steht in den Vertragsbedingungen. Schäden am Gebäude durch Leitungswasser sind in der Regel über die Gebäudeversicherung gedeckt, Überschwemmung dagegen nur mit zusätzlichem Elementarschadenschutz. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Vertrag ab.
Zugleich gilt die Pflicht, den Schaden möglichst klein zu halten. Nach der Dokumentation darf also mit Abpumpen und Trocknen begonnen werden. Größere Arbeiten sollten Sie vorher mit der Versicherung besprechen.
Warum reicht Lüften nicht aus?
Bei durchfeuchteten Bauteilen kommt Lüften an seine Grenzen, weil die Feuchte tief im Material steckt. Fachfirmen setzen deshalb meist technische Trockner ein und prüfen den Fortschritt mit Feuchtemessungen. Gute Betriebe halten den Verlauf in Messprotokollen fest. Das hilft Ihnen auch, wenn später etwas strittig wird.
Nasse Bauteile lassen sich erst sinnvoll trocknen, wenn die Ursache gefunden und behoben ist. Findet sich die Quelle nicht, kann eine unabhängige Beratung bei der Suche helfen.
Wann reicht eine kleine Fläche, wann braucht es einen Fachbetrieb?
Als Orientierung gilt eine Fläche von etwa 0,5 m². Ist der Befall kleiner und oberflächlich, kann er unter Umständen selbst angegangen werden, aber nur, wenn keine Allergie, keine chronische Atemwegserkrankung und keine Immunschwäche vorliegt. Bei größerem Befall sollte immer eine fachkundige Firma sanieren. Die Grenze ist ein Richtwert und kein starres Maß, im Zweifel sprechen Sie lieber einen Fachbetrieb an.
Ein seriöser Betrieb ermittelt Ursache und Ausmaß und entfernt sichtbaren Schimmel vor dem Trocknen. Auf Desinfektionsmittel verzichtet er in der Regel, denn das Entfernen des Schimmels steht im Vordergrund. Betriebe, die nur mit Desinfektion arbeiten wollen, gelten als unseriös. Anti-Schimmel-Sprays und entsprechende Farben verhindern keinen Befall, solange die Feuchteursache besteht.
Bei der Auswahl hilft es, nach einem Nachweis zur Sachkunde für das Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelschäden zu fragen. Eine allgemein anerkannte Qualifikation für die Gebäudetrocknung gibt es laut Umweltbundesamt nicht. Holen Sie schriftliche Angebote ein, lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und seien Sie bei sofortigen Zusagen vorsichtig.
Wann ist ein Sachverständiger sinnvoll?
Bei größeren oder unklaren Schäden kann ein unabhängiger Sachverständiger früh das Ausmaß feststellen und ein Sanierungskonzept erstellen. Das hilft bei der Regulierung mit der Versicherung und bei späteren Streitigkeiten. Zeigen sich sichtbare Risse, ist zunächst die Standsicherheit zu klären. Waren Materialien durchnässt, sollten sie vor der Entfernung auf mögliche Schadstoffe wie Schimmel, Öl, Chemikalien oder Asbest geprüft werden.
Was bedeutet Schimmel für die Gesundheit?
Schimmel kann Allergien auslösen und Atemwegserkrankungen verschlimmern. Wer eine Vorerkrankung oder ein geschwächtes Immunsystem hat, sollte betroffene Räume meiden. Bei Beschwerden ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle, ergänzend kommen das Gesundheitsamt oder umweltmedizinische Beratungsstellen infrage. Da es für Innenräume keine Grenzwerte gibt, gilt das Vorsorgeprinzip. Schimmel wird beseitigt, bevor Erkrankungen auftreten.
Was bleibt zu tun?
Nach einem Wasserschaden entscheidet das Tempo der Trocknung darüber, ob Schimmel überhaupt entsteht. Sichern Sie zuerst die Lage, halten Sie den Zustand fest und melden Sie den Schaden. Danach gehören Ursache, Schimmelentfernung und technische Trocknung in diese Reihenfolge. Bei Befall über etwa 0,5 m², bei Vorerkrankungen oder bei Unklarheit lohnt sich ein Fachbetrieb, bei größeren Schäden zusätzlich ein unabhängiger Sachverständiger.
Häufige Fragen
Reicht es, den Schimmel mit einem Spray zu behandeln?
Ein Spray löst das Problem nicht. Solange die Feuchteursache besteht, kann Schimmel zurückkehren, auch wenn die Stelle zunächst sauber aussieht. Entscheidend sind das Beseitigen der Ursache, das Entfernen des Befalls und eine messbar abgeschlossene Trocknung.
Muss ich Desinfektionsmittel einsetzen lassen?
Das ist in der Regel nicht nötig. Nach Angaben des Umweltbundesamts steht das Entfernen des Schimmels im Vordergrund. Ein Betrieb, der ausschließlich auf Desinfektion setzt, sollte Ihnen Anlass zur Skepsis geben.
Wer zahlt die Sanierung nach dem Wasserschaden?
Das hängt vom Versicherungsvertrag und von der Ursache ab. Leitungswasserschäden am Gebäude sind meist über die Gebäudeversicherung gedeckt, bei Überschwemmung braucht es Elementarschadenschutz. Fragen Sie vor größeren Arbeiten bei der Versicherung nach.
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche Beratung.
Jetzt einen passenden Bausachverständigen finden
Wenn es um Ihr Haus oder Ihre Wohnung geht, zählt eine fachkundige Einschätzung, auf die Sie sich verlassen können. Unsere Bausachverständigen bringen dafür langjährige Erfahrung am Bau mit und helfen Ihnen persönlich weiter.



