RatgeberBauschäden

Wasserschaden im Haus: Die ersten Schritte

Maresa Blume

Ein Rohrbruch oder eine auslaufende Waschmaschine kann innerhalb von Minuten einen großen Schaden anrichten, und in der ersten Aufregung geraten viele Dinge durcheinander. Dabei kommt es auf die Reihenfolge an, denn manche Fehler lassen sich später kaum noch korrigieren. Dieser Beitrag zeigt, was Sie zuerst tun, wie Sie den Schaden festhalten, wen Sie informieren und warum die Trocknung oft länger dauert, als man denkt.

Was ist unmittelbar nach dem Schaden zu tun?

Zuerst geht es um Ihre Sicherheit. Gehen Sie nicht durch stehendes Wasser, wenn Strom im Spiel sein könnte, denn Wasser kann unter Spannung stehen. Besteht eine akute Gefahr, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.

Danach stoppen Sie die Wasserzufuhr am Hauptabsperrhahn oder am Hahn des betroffenen Bereichs. Kommen Sie nicht an den Hahn heran, informieren Sie die Hausverwaltung. Den Strom schalten Sie im betroffenen Bereich ab, aber nur dann, wenn das gefahrlos möglich ist.

Sind diese Punkte erledigt, begrenzen Sie den Schaden. Stehendes Wasser lässt sich entfernen, Möbel und empfindliche Dinge bringen Sie aus dem Nassbereich, und Fenster können Sie öffnen. Bei größeren Wassermengen kann ein Notdienst nötig sein.

Schritt Was zu tun ist
1 Sicherheit prüfen, im Zweifel Feuerwehr rufen
2 Wasser abstellen
3 Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn gefahrlos möglich
4 Schaden begrenzen
5 Fotos und Video machen, bevor aufgeräumt wird
6 Versicherer und gegebenenfalls Vermieter informieren
7 Vor Reparatur und Entsorgung Rücksprache halten
8 Technisch trocknen, wenn Bauteile durchfeuchtet sind

Wie dokumentiere ich einen Wasserschaden richtig?

Fotografieren Sie, bevor Sie aufräumen. Besser noch ist zusätzlich ein Video, und zwar aus mehreren Blickwinkeln. Halten Sie nicht nur die Schäden fest, sondern auch die Ursache, etwa das defekte Rohr oder das ausgelaufene Gerät.

Beschädigte Gegenstände werfen Sie nicht vorschnell weg. Dokumentieren und bewahren Sie sie zunächst auf, bis geklärt ist, wie es weitergeht. Hilfreich ist außerdem eine kurze Notiz, wann Sie wen informiert haben.

Wen muss ich informieren?

Informieren Sie Ihren Versicherer so früh wie möglich. Viele Versicherer haben dafür eine Schadenhotline. Als Mieter wenden Sie sich zuerst an Vermieter oder Hausverwaltung, am besten schriftlich und mit Angabe von Ursache und Zeitpunkt.

Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Ursache und vom Vertrag ab. Die Hausratversicherung betrifft bewegliche Sachen wie Möbel und Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ist für das Gebäude selbst zuständig, zum Beispiel für Wände und den ersten bewohnbaren Bodenbelag. Bei Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation ist ein Zusatzbaustein, die Elementarschadenversicherung, nötig. Ohne ihn sind diese Ursachen nicht gedeckt.

Zudem kann sich die Schadensumme auf mehrere Versicherungen verteilen. Bei Leerstand oder laufenden Baumaßnahmen zahlt die Gebäudeversicherung häufig nicht. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich deshalb schon vor einem Schaden.

Was darf ich selbst tun und was besser nicht?

Gefahrenquellen beseitigen und Räume trocknen gehört zur Schadenminderung, also zur Aufgabe, den Schaden klein zu halten. Das ist erlaubt und sinnvoll. Mit Reparaturen sollten Sie dagegen nicht auf eigene Faust beginnen. Nach Angaben eines Versicherers entscheidet dieser, ob ein Gutachter oder eine Trocknungsfirma nötig ist.

Zerstörte Gegenstände entsorgen Sie erst nach Rücksprache mit dem Versicherer. Wer zu früh aufräumt oder repariert, macht es schwerer, den Schaden später nachzuweisen und mit dem Versicherer abzustimmen.

Warum ist die Trocknung so wichtig?

Wasser aufzuwischen und zu lüften reicht oft nicht aus. Feuchtigkeit zieht in Estrich, Dämmschichten, Hohlräume und hinter Fliesen oder Verkleidungen. Dort trocknet sie deutlich schwerer als an der Oberfläche. Eine Wand, die sich trocken anfühlt, kann im Inneren noch feucht sein.

Wann ist technische Trocknung nötig?

Sind Wände, Estrich oder Dämmung durchfeuchtet, genügt ein einfacher Raumtrockner nicht. Dann kommen Geräte zum Einsatz, etwa Kondensations- oder Adsorptionstrockner, bei Estrich und Dämmung auch ein Unterdruckverfahren. Bei einem schwimmenden Estrich muss die Dämmschicht darunter von Fachleuten getrocknet werden.

Wie lange dauert das?

Nach Angaben des ADAC brauchen Wände und Putz etwa ein bis drei Wochen, Estrich und Dämmschichten etwa drei bis sechs Wochen, in Einzelfällen bis zu acht Wochen. Ein Versicherer nennt für durchfeuchtetes Mauerwerk mehrere Wochen bis Monate. Das sind Richtwerte, die im Einzelfall abweichen können.

Während der Trocknung sollte die Raumtemperatur laut ADAC mindestens 20 °C betragen, und regelmäßiges Stoßlüften gehört dazu. Die Geräte stellen Sie nicht zu früh ab. Maßgeblich sind Feuchtemessungen und nicht das Gefühl an der Oberfläche.

Wann droht Schimmel?

Schimmel entsteht, wenn Materialien nicht schnell genug trocknen. Das Umweltbundesamt nennt dafür keine feste Frist, verlangt aber eine zügige Trocknung nach einem Wasserschaden und das Beseitigen der Ursache. Bleibt die Feuchtequelle bestehen, wächst Schimmel weiter.

Beobachten Sie betroffene Stellen auch Wochen später. Ein Feuchtemessgerät kann dabei helfen. Entdecken Sie Schimmel, lassen Sie ihn von Fachleuten beurteilen und entfernen. Viele Sporen können Allergien auslösen, und in feuchten, schimmligen Wohnungen steigt das Risiko für Atemwegserkrankungen und eine Verschlechterung von Asthma.

Ein unabhängiger Sachverständiger kann sinnvoll sein, wenn die Ursache unklar ist, der Schaden groß ausfällt oder Streit über Umfang und Behebung entsteht.

Was passt als Vorgehen?

Nach einem Wasserschaden sichern Sie zuerst sich selbst, stoppen das Wasser und halten den Zustand mit Fotos fest. Dann informieren Sie den Versicherer und klären mit ihm, wer was beauftragt. Die Trocknung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil verdeckte Feuchte lange bleibt und Folgeschäden auslösen kann. Ist die Ursache beseitigt und das Bauteil messbar trocken, sinkt das Schimmelrisiko deutlich. Wie der Einzelfall aussieht, hängt von Schadenursache, Bauweise und Versicherungsvertrag ab.

Häufige Fragen

Muss ich den Strom immer abschalten?

Das Abschalten ist sinnvoll, wenn Wasser in Steckdosen, Leitungen oder Geräte gelangen kann. Sie tun es aber nur im betroffenen Bereich und nur, wenn Sie dabei nicht durch Wasser gehen müssen. Ist das nicht sicher möglich, ist die Feuerwehr der richtige Ansprechpartner.

Darf ich nasse Möbel und Bodenbeläge sofort entsorgen?

Es empfiehlt sich, zuerst zu fotografieren und mit dem Versicherer zu sprechen. Beschädigte Gegenstände dienen als Beleg für den Umfang des Schadens. Wer sie vorschnell entsorgt, kann die Abstimmung unnötig erschweren.

Ist ein Wasserschaden nach dem Trocknen erledigt?

Nicht in jedem Fall. Ob ein Bauteil wirklich trocken ist, zeigt erst eine Messung. Auch danach lohnt es sich, betroffene Stellen noch eine Zeit lang im Blick zu behalten.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche Beratung.

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