RatgeberSchadstoffe

Asbest im Haus - Wo er vorkommt und was zu tun ist

Thomas Rosenberg

Wer ein älteres Haus besitzt oder kaufen möchte, stößt früher oder später auf die Frage, ob darin Asbest steckt. Der Stoff wurde jahrzehntelang verbaut und befindet sich in vielen Bestandsgebäuden noch heute. Das bedeutet nicht automatisch eine akute Gefahr, verlangt aber den richtigen Umgang. Dieser Beitrag zeigt, in welchen Bauteilen Asbest vorkommen kann, wann er riskant wird und wie Sie bei einem Verdacht vorgehen.

Warum steckt in älteren Häusern Asbest?

Asbest war billig sowie hitze- und witterungsbeständig und kam deshalb im Bau und in der Haustechnik breit zum Einsatz. Die meisten asbesthaltigen Produkte stammen aus den 1960er und 1970er Jahren. In Deutschland sind Herstellung und Verwendung seit dem 31. Oktober 1993 verboten, in der EU gilt ein umfassendes Verbot seit 2005. Was vorher verbaut wurde, steckt weiterhin in den Gebäuden. Nicht jedes ältere Haus ist belastet, aber bei einem Baubeginn vor 1993 sollten Sie Asbest als Möglichkeit im Blick behalten.

Wo kommt Asbest im Haus vor?

Am häufigsten findet sich Asbestzement. Das ist ein Baustoff mit etwa 10 bis 15 Prozent Asbest, in dem die Fasern fest eingebunden sind. Daneben gibt es weitere Einsatzbereiche.

Fassaden- und Dachplatten

Asbestzement steckt in Dachplatten und Fassadenplatten, aber auch in Blumenkästen, Fallrohren und Kabelkanälen. Die Verbraucherzentrale nennt zusätzlich Fensterbänke und Lüftungskanäle. Gerade bei Häusern der 1960er und 1970er Jahre lohnt sich daher ein genauer Blick auf Dach und Außenwände.

Bodenbeläge, Kleber und Putze

In Wohnräumen kann Asbest in Cushion-Vinyl mit asbesthaltiger Trägerpappe, in Floor-Flex-Platten und in schwarzbraunem Bitumenkleber stecken. Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber können Asbest enthalten. Weil sich diese Materialien unter neueren Schichten verbergen, fallen sie oft erst bei einer Renovierung auf.

Rohre und Heiztechnik

Fallrohre bestehen mitunter aus Asbestzement. Bei Heizungsrohren können Umwicklungen und Ummantelungen betroffen sein. Auch Nachtspeicheröfen gehören zu den Produkten, in denen Asbest vorkommen kann.

Bereich Mögliche asbesthaltige Bauteile
Dach und Fassade Dachplatten, Fassadenplatten, Fensterbänke, Blumenkästen
Boden Cushion-Vinyl, Floor-Flex-Platten, Bitumenkleber
Wand Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber
Rohre und Technik Fallrohre, Kabelkanäle, Lüftungskanäle, Rohrummantelungen, Nachtspeicheröfen

Wann wird Asbest gefährlich?

Gefährlich sind die Fasern, die sich lösen und eingeatmet werden können, weniger die Platten selbst. Nach Auskunft des Umweltbundesamts geht von intaktem, fest gebundenem Material bei normaler Nutzung keine Gefahr aus. Kritisch wird es bei Eingriffen wie Bohren, Sägen, Schleifen, Abstemmen oder Zerschlagen. Auch spröde, brüchige Teile nach Jahren der Verwitterung oder lose Bodenbeläge sind ein Warnsignal.

Eingeatmete Fasern können Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom auslösen. Zwischen der Belastung und der Erkrankung können bis zu etwa 30 Jahre liegen. Deshalb nimmt man den Umgang mit dem Stoff ernst, auch wenn nichts sofort spürbar ist.

Lässt sich Asbest erkennen?

Am Aussehen oder am Geruch lässt sich Asbest nicht sicher erkennen. Gleich aussehende Produkte gibt es mit und ohne Asbest. Anhaltspunkte liefern das Baujahr und die Kennzeichnung des Produkts. Stempel wie “AF”, “NT” oder “DIN EN 588” deuten auf asbestfreie Platten hin. Sicherheit gibt am Ende nur eine Laboranalyse.

Die Probenahme sollten Fachkundige übernehmen, denn eine unsachgemäße Entnahme kann selbst Fasern freisetzen. Gebäudeschadstoff-Sachverständige finden Sie zum Beispiel über Fachverbände oder das Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer.

Was sollten Sie bei einem Verdacht tun?

Lassen Sie das Material unverändert. Bohren, Schleifen, Sägen und Brechen sind tabu, und auch Abstemmen und Abreißen gehören nicht in Laienhand. Entfernen sollten Sie nichts selbst, schon gar nicht, um Reste anschließend im Hausmüll zu entsorgen. Asbesthaltiger Abfall gilt als gefährlich und muss staubdicht und getrennt gesammelt werden. Auskunft gibt der örtliche Entsorger.

Ein Ausbau ohne Anlass wird nicht empfohlen, weil er selbst Fasern freisetzen kann. Für Asbestzement im Außenbereich gibt es kein generelles Sanierungsgebot. Entfernt werden müssen jedoch Teile, die spröde oder brüchig geworden sind, sowie lose oder angebrochene Bodenbeläge in Wohnungen.

Planen Sie einen Umbau, klären Sie vorher, was im Gebäude steckt. Teilen Sie der ausführenden Firma mit, was Ihnen zur Belastung vorliegt, vor allem das Baujahr. Neue Beläge dürfen auf einem intakten asbesthaltigen Boden nur lose verlegt werden. Photovoltaik oder eine neue Verkleidung auf einem Asbestzementdach sind laut Verbraucherzentrale ebenfalls ausgeschlossen, denn feste Überdeckungen, Überbauungen und Aufständerungen sind verboten.

Wer darf Arbeiten an Asbest ausführen?

Abbruch, Sanierung und Instandhaltung an asbesthaltiger Bausubstanz sind Firmen mit nachgewiesener Sachkunde vorbehalten. Bei Arbeiten der höchsten Risikostufe ist eine behördliche Zulassung vorgesehen. Fragen Sie bei der Beauftragung nach den Nachweisen. Auskunft über die Zulassung geben unter anderem Handwerkskammer und Gewerbeaufsicht. Tätigkeiten müssen der Behörde und der Berufsgenossenschaft spätestens eine Woche vorher angezeigt werden.

Ein unabhängiger Sachverständiger ist sinnvoll, wenn Sie ein älteres Haus kaufen oder größere Arbeiten planen. Eine Schadstoffbegehung erfasst dann auch andere Altlasten wie PCB, PAK und Holzschutzmittel.

Fazit: Wie gehen Sie mit Asbest am besten um?

Asbest im Haus ist kein Grund zur Eile, solange das Material intakt ist und niemand daran arbeitet. Beachtung verdient es vor jedem Umbau, bei sichtbaren Schäden und beim Kauf eines Hauses aus der Zeit vor 1993. Lassen Sie einen Verdacht von Fachleuten untersuchen und überlassen Sie die Arbeiten einer geeigneten Fachfirma. Eigene Eingriffe bergen das größte Risiko.

Häufige Fragen

Muss Asbest sofort aus dem Haus entfernt werden?

Ein sofortiger Ausbau ist bei intaktem Material nicht vorgeschrieben. Eine Entfernung wird erst nötig, wenn Teile durch Verwitterung brüchig sind oder Bodenbeläge lose liegen. Wie dringend das ist, beurteilt eine Fachperson vor Ort.

Darf ich an einem Asbestzementdach selbst etwas machen?

Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Dächern und Außenwandverkleidungen sind laut Verbraucherzentrale untersagt. Das gilt auch für eine neue Verkleidung oder eine Solaranlage auf dem Dach. Wenden Sie sich bei solchen Vorhaben an eine Fachfirma.

An wen wende ich mich, wenn ich Fasern eingeatmet haben könnte?

Bei einem Verdacht auf eine längere, hohe Belastung nennt das Umweltbundesamt den Hausarzt als ersten Ansprechpartner.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche Beratung.

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