RatgeberBauschäden

Bauschäden und Gutachten: Wann sich ein Sachverständiger lohnt

Thomas Rosenberg

Nicht jeder Fleck an der Wand und nicht jeder feine Riss braucht ein Gutachten. Es lohnt sich vor allem dann, wenn die Ursache unklar ist, wenn jemand anderes für den Schaden zahlen soll oder wenn ein Kauf ansteht. Dieser Beitrag zeigt, bei welchen typischen Schäden ein Gutachten sinnvoll ist, was es leistet und was Sie vorher selbst tun können, damit keine Beweise verloren gehen.

Was leistet ein Gutachten bei einem Bauschaden?

Ein Bauschadengutachten hält fest, wie groß der Schaden ist und woher er kommt. Die Ursache wird dabei auf Plausibilität geprüft. Außerdem werden die Kosten der Behebung ermittelt, Vorschäden dokumentiert und das Risiko eingeschätzt, dass der Schaden wiederkehrt. Typische Anlässe sind laut TÜV Wasserschäden, Brandschäden, Anprallschäden, Planungs- und Ausführungsfehler, mangelhafte Baustoffe und Bodenkontaminationen.

Oft muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt ein Baumangel vorliegt. Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vereinbarten Zustand. Ein Bauschaden ist dagegen eine Verschlechterung, die auch andere Ursachen haben kann, etwa einen Rohrbruch. Für die Frage, wer zahlt, ist dieser Unterschied wichtig.

Wann lohnt sich ein Gutachten bei Rissen?

Bei Rissen zählt die Entwicklung mehr als die Breite allein. Haarrisse bis etwa 0,2 Millimeter, die sich nicht verändern, gelten in der Regel als unbedenklich. Ein Riss, der länger, breiter oder tiefer wird, sollte dagegen angesehen werden.

Schräge oder treppenförmige Risse an Fenster- und Türecken, an Anbauten oder an Garagen können auf Setzungen hindeuten. Dann ist eine Prüfung der Statik nötig, und die gehört in die Hand von Fachleuten. Bei strittigen Rissen oder bei Rissen in der Nähe einer Nachbarbaustelle ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger sinnvoll. Die Beweissicherung sollte im Fall einer Nachbarbaustelle vor Baubeginn erfolgen.

Ist die Lage unklar, aber nicht akut, kann man beobachten. Ob ein Riss wächst, zeigt erst das wiederholte Messen über einen Zeitraum, ein einzelner Messwert ist nur eine Momentaufnahme.

Feuchte und Schimmel: Wann kommt ein Sachverständiger ins Spiel?

Schimmel hat immer Feuchtigkeit als Auslöser. Sie stammt aus der Raumluft oder von außen, etwa durch Risse in der Außenwand oder Leitungsschäden. Solange die Feuchtequelle besteht, kehrt der Befall meist zurück, auch wenn die Wand behandelt wurde.

Bei einem Befall ab etwa einem halben Quadratmeter empfiehlt die Verbraucherzentrale, schnell Fachleute einzuschalten. Das Umweltbundesamt nennt keinen festen Schwellenwert, rät aber bei Unklarheit ebenfalls zu Fachleuten. Für die Ursachensuche können Sachverständige aus Bauwesen, Baubiologie oder Bauphysik nötig sein. Nach der Sanierung ist eine Erfolgskontrolle durch einen externen Sachverständigen sinnvoll, bevor wieder aufgebaut wird.

Ein Gutachten bewertet das Gebäude, nicht Ihre Gesundheit. Bei Beschwerden ist zuerst der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Wer immungeschwächt oder vorbelastet ist, sollte betroffene Räume meiden.

Was ist bei einem Wasserschaden wichtig?

Bei Wasserschäden entscheidet die Ursache darüber, ob die Gebäudeversicherung zahlt. Häufige Auslöser sind defekte Rohrverbindungen, ausgelaufene Maschinen, eingefrorene Leitungen, überlaufende Wannen und verstopfte Balkonabflüsse. Bei verdeckten Schäden ist die professionelle Leckortung häufig der zentrale Nachweis. Dabei wird die Austrittsstelle gezielt gesucht, zum Beispiel mit Feuchtemessung, Thermografie, Druckprüfung oder Endoskopie.

Bei viel Wasser schließen Sie den Absperrhahn und schalten den Strom im betroffenen Bereich ab. Melden Sie den Schaden möglichst am selben Tag Ihrem Versicherer, denn eine Verzögerung kann den Schutz gefährden.

Wann spricht ein Streit für ein Gutachten?

Sobald es um Geld oder Schuld geht, wird ein unabhängiges Gutachten zum Beweismittel. Das gilt etwa bei Schimmel, wenn gestritten wird, ob das Gebäude oder das Nutzerverhalten die Ursache ist. Es gilt auch, wenn die Versicherung die Ursache anders sieht als Sie.

Der Gutachter der Versicherung ist nicht automatisch verbindlich. Bei streitiger Ursache oder strittigem Sanierungsumfang können Sie eine eigene fachliche Stellungnahme einholen. Ein Privatgutachten hat vor Gericht nicht das Gewicht eines gerichtlich bestellten Gutachtens, gilt aber als qualifizierter Parteivortrag, mit dem sich das Gericht befassen muss. Wie weit das im Einzelfall trägt, klärt eine Rechtsberatung.

Und beim Kauf oder Verkauf eines Hauses?

Gebrauchte Immobilien werden meist so verkauft, wie sie stehen. Ein Gutachter kann deshalb besonders bei älteren Häusern nützlich sein, und sein Bericht kann Preisverhandlungen stützen. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Arglist muss der Käufer beweisen, hilfreich sind dafür Schriftverkehr, Zeugen, alte Rechnungen oder frühere Gutachten.

Lassen Sie ein Haus am besten vor dem Vertragsabschluss prüfen, bei älteren Gebäuden schon zur Besichtigung.

Was sollten Sie vor dem Gutachter tun?

Schritt Worauf es ankommt
Dokumentieren Fotos vom Gesamtbild und von Details, Datum und Besonderheiten notieren. Bei Rissen Maßstab und markierte Rissenden ins Bild nehmen.
Nichts verdecken Nicht verputzen, überstreichen oder reparieren, bevor die Ursache geklärt ist. Entfernte Bauteile aufbewahren.
Schriftlich melden Mieter melden Schimmel dem Vermieter, Eigentümer den Wasserschaden dem Versicherer.
Gutachter wählen Qualifikation und Spezialisierung erfragen. Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt. Datenbanken führen IHK und Handwerkskammern.
Auftrag umreißen Umfang, Ursache, Kosten der Behebung und Wiederholungsrisiko sollen beantwortet werden. Bei Schimmel gehört das Laborprotokoll in den Anhang.

Fazit: Wann ist ein Gutachten die richtige Entscheidung?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn die Ursache offen bleibt, wenn über Zahlung oder Schuld gestritten wird oder wenn ein Kauf bevorsteht. Bei kleinen, unveränderten Auffälligkeiten reicht oft zunächst die Beobachtung mit guter Dokumentation. Vor jeder Reparatur sollten Sie den Zustand festhalten, damit der Nachweis später möglich bleibt. Je früher ein unabhängiger Sachverständige hinzugezogen wird, desto eher lässt sich die Ursache klären, bevor Folgeschäden entstehen.

Häufige Fragen

Ist ein Gutachten schon bei einem Haarriss nötig?

Bei einem unveränderten Haarriss ist in der Regel kein Gutachten erforderlich. Sinnvoll ist es, ihn mit Datum und Maßstab zu fotografieren und über einige Zeit zu beobachten. Wird er länger, breiter oder tiefer, sollte ein Sachverständiger ihn ansehen.

Zahlt die Versicherung automatisch für jeden Schaden?

Eine Versicherung deckt nicht jeden Schaden. Setzung, Schwinden, aufsteigende Feuchtigkeit und Baumängel sind meist nicht gedeckt, Leitungswasser kann es dagegen sein. Welche Ursache vorliegt, entscheidet häufig über die Leistung, deshalb ist ihr Nachweis so wichtig.

Kann ich ein Gutachten auch selbst beauftragen, wenn ich Streit habe?

Ein Privatgutachten dürfen Sie jederzeit selbst in Auftrag geben. Es hat vor Gericht weniger Gewicht als ein gerichtlich bestelltes Gutachten, wird aber als qualifizierter Parteivortrag berücksichtigt. Für die Frage, welcher Beweisweg im Einzelfall passt, ist eine Rechtsberatung sinnvoll.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung und keine ärztliche Beratung.

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