RatgeberBauschäden

Schimmel in der Wohnung: Selbst entfernen oder Gutachter?

Thomas Rosenberg

Wer an der Wand oder in einer Zimmerecke Schimmel entdeckt, fragt sich meist zuerst, ob er das selbst in den Griff bekommt. Die Antwort hängt von der Größe des Befalls, von der Ursache und von der eigenen Gesundheit ab. Dieser Beitrag zeigt, wo die Grenze für die Selbsthilfe liegt, worauf es beim Schutz ankommt und wann ein Sachverständiger sinnvoll ist.

Woher kommt Schimmel in der Wohnung?

Schimmel entsteht immer dort, wo es dauerhaft zu feucht ist. Die Feuchtigkeit stammt entweder aus der Raumluft oder von außen, etwa durch einen Bauschaden oder eine undichte Leitung.

In der Raumluft sammelt sich Wasserdampf durch Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und sogar durch das Atmen. Ein Mensch gibt laut Verbraucherzentrale pro Nacht bis zu einem halben Liter Wasserdampf ab. Als begünstigend gelten eine Luftfeuchte von dauerhaft über 60 Prozent, kalte Außenwände, Wärmebrücken und Möbel, die direkt vor der Außenwand stehen. Wärmebrücken sind Stellen, an denen Wärme schneller nach außen abfließt, zum Beispiel Außenwandecken. Die Oberfläche bleibt dort kühler, und Feuchtigkeit schlägt sich eher nieder.

Zu den baulichen Ursachen zählen Risse in der Außenwand, eine beschädigte Dacheindeckung, defekte Leitungen oder undichtes Mauerwerk. Bleibt eine Stelle trotz richtigem Heizen und Lüften feucht, spricht das für einen Schaden, der behoben werden muss.

Wie groß darf der Befall sein, damit Sie ihn selbst entfernen?

Als Orientierung nennen das Umweltbundesamt und die Verbraucherzentralen eine Fläche von etwa einem halben Quadratmeter. Kleinerer, nur oberflächlicher Befall kann von den Bewohnern selbst beseitigt werden, wenn die Ursache der Feuchte behoben ist. Die Grenze ist ein Richtwert und kein scharfer Wert. Größerer Befall gehört in die Hand einer Fachfirma.

Situation Sinnvolles Vorgehen
Kleiner, oberflächlicher Befall, Ursache klar und behoben Selbst entfernen, mit Schutz
Befall größer als etwa 0,5 m² Fachfirma beauftragen
Ursache unklar oder Schimmel kehrt wieder Sachverständigen hinzuziehen
Allergie, chronische Atemwegserkrankung oder geschwächtes Immunsystem Nicht selbst entfernen

Was gehört zum Schutz beim Entfernen?

Auch kleiner Befall setzt Sporen frei, wenn man ihn trocken abreibt oder abschrubbt. Das Umweltbundesamt rät zu Handschuhen, Atemschutz und Schutzbrille sowie zu möglichst staubarmem Arbeiten. Die Verbraucherzentrale nennt als Mindestmaß einen Mundschutz mit Feinstaubfilter der Klasse P2. Kleidung sollte danach gründlich gewaschen werden.

Vor der Arbeit sollten Sie Lebensmittel, Spielzeug und Kleidung aus dem Raum bringen und Textilien abdecken. Die Sporen sollen sich nicht in andere Räume verteilen. Befallene Polstermöbel und Textilien lassen sich meist nur entsorgen, befallene Silikonfugen sollten erneuert werden, möglichst durch eine Fachfirma.

Was bringt Überstreichen, und was ist mit Desinfektionsmitteln?

Anti-Schimmel-Farben, Sprays und Zusätze verhindern den Befall meist nicht auf Dauer, solange die Feuchte bleibt. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass deren Wirkstoffe Kontaktallergien auslösen können.

Auch auf Desinfektion allein sollten Sie sich nicht verlassen. Bei einer fachgerechten Sanierung ist sie nach Angaben des Umweltbundesamts meist nicht nötig. Firmen, die Schimmel nur mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, bezeichnet die Behörde als unseriös. Entscheidend ist, die Feuchtequelle zu beseitigen.

Wann ist ein Gutachter sinnvoll?

Ein Sachverständiger klärt vor allem Ursache und Ausmaß des Schadens und erstellt bei Bedarf ein Sanierungskonzept. Er ist besonders dann gefragt, wenn

  • die Ursache der Feuchte unklar ist,
  • der Befall groß ist oder immer wieder auftritt,
  • ein Sanierungskonzept nötig ist,
  • nach der Sanierung geprüft werden soll, ob sie erfolgreich war,
  • ein Streit zwischen Mieter und Vermieter oder bei einem Kauf droht.

Ein privates Gutachten gilt vor Gericht als Parteigutachten. Kommt es zum Streit, holt das Gericht in der Regel ein eigenes ein. Eine reine Feuchtemessung ohne Klärung der Ursache ist noch kein aussagekräftiges Gutachten.

Wie finden Sie einen geeigneten Sachverständigen?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt. Sinnvoll ist deshalb ein Blick auf Ausbildung und Verzeichnisse. Das Umweltbundesamt beschreibt gute Gutachter als Personen mit Hochschulstudium, etwa in Mikrobiologie, Chemie oder Ingenieurwesen, oder mit Meister- beziehungsweise Technikerausbildung. Sie lassen Proben nur in qualifizierten Laboren auswerten und bewerten nicht medizinisch. Qualifizierte Fachleute finden Sie über die Verzeichnisse der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.

Und die Raumluftmessung?

Für Schimmelpilze in der Raumluft gibt es keine Grenzwerte. Deshalb gilt Vorsorge, und Schimmel in Innenräumen soll beseitigt werden. Eine Probenahme der Luft gehört in die Hand von Sachverständigen. Ob sie im Einzelfall nötig ist, besprechen Sie am besten mit dem Gutachter.

Was gilt für Mieter?

Mieter melden Schimmel dem Vermieter unverzüglich, am besten schriftlich und mit einer Frist zur Beseitigung. Ein Recht zur Mietminderung entsteht laut Verbraucherzentrale Hamburg erst nach dieser Mängelanzeige und nur, wenn der Anspruch berechtigt ist.

Was passt zu Ihrer Situation?

Kleiner, oberflächlicher Befall mit geklärter Ursache lässt sich in vielen Fällen selbst beseitigen, sofern Sie gesund sind und sich schützen. Entscheidend bleibt die Feuchtequelle, denn ohne sie kehrt der Schimmel meist zurück. Bei größeren Flächen, unklarer Ursache oder wiederkehrendem Befall ist eine fachkundige Einschätzung der bessere Weg. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, spricht zuerst mit dem Hausarzt.

Häufige Fragen

Reicht es, die Wand zu überstreichen?

Das Überstreichen beseitigt die Ursache nicht. Solange die Wand feucht bleibt, wächst der Schimmel meist erneut, auch unter Spezialfarben.

Kann ich Schimmel selbst entfernen, wenn ich Asthma habe?

Bei chronischer Atemwegserkrankung, Allergie oder geschwächtem Immunsystem rät das Umweltbundesamt davon ab. Lassen Sie die Arbeit in diesem Fall von anderen oder einer Fachfirma erledigen.

Wer prüft, ob die Sanierung gelungen ist?

In der Regel übernimmt das ein externer Sachverständiger, bevor der Bereich wieder aufgebaut wird. So lässt sich die Arbeit der Sanierungsfirma unabhängig beurteilen.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechtsberatung und keine ärztliche Beratung.

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